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  Die Sühne versäumter Gebete
 

Die Sühne versäumter Gebete

Jemand sagte zu Imam Ali (ع): „Mawla, ich habe unzählige Gebete versäumt und bin nicht in der Lage all diese nachzuholen. Was soll ich nun tun?“

Imam Ali (ع) antwortete: "Derjenige, der viele Gebete versäumt hat und diese nicht nachzuholen vermag, sollte am letzten Freitag im Ramadan, der als Jumatul-Wida bekannt ist, 4 Rak’at mit einem Salam (d.h. als ein zusammenhängendes Gebet) beten. Ihm werden insha Allah die Sünden der versäumten Gebete vergeben. Aber die unterlassenen Gebete müssen dennoch nachgeholt werden, da dieses Gebet uns nur von der Sünde an sich freispricht."

Dieses Gebet ist ein vier Rak’at Gebet (genau wie das Dhuhr Gebet) und wird wie im Folgenden beschrieben, vor Sonnenuntergang gebetet:

In jeder Rak’a:


Surah al-Fatiha einmal

Surah al-Ikhlas - 25 mal

Ayatul Kursi (2:255-257)einmal

Surah al-Kawthar 15 mal


Nach der Rezitation des Salaam einmal Salawat auf den Propheten (ص) rezitieren, dann folgende Shahadatain und das folgende Dua rezitieren:

"Oh Allah! Oh Jener, der immer Fortschreitende Oh Jener, der alle Geräusche hört. Oh Jener der die toten Knochen wiederbelebt. Oh Allah! Segne Muhammad und seine Nachkommenschaft und gewähre ihnen Frieden und gib mir Erleichterung indem, was Du weißt und ich nicht weiß, worüber Du Macht besitzt und worüber ich keine Macht besitze; Oh Kenner des Verborgenen. Oh Gewährer der Segnungen. Oh Jener, der rein und heilig ist, Herr der Engel und Geist. Mein Herr, habe Gnade mit mir und vergib mir und sehe darüber hinweg, was Du (von meinen Fehlern) kennst, denn zweifellos bist Du der Hohe, der Mächtige. Und segne Muhammad und seine gesamte Nachkommenschaft durch Deine Gnade, oh Gnädigster aller Gnädigen."

Über dieses Gebet sagte Imam Ali (ع), dass es das Kafarah (Sühne) für 700 Jahre (versäumte) Gebete ist. Der Überlieferer machte den Imam (ع) darauf aufmerksam, dass das Durchschnittsalter des Menschen siebzig oder achtzig Jahre ist. Der Imam (ع) erwiderte, dass es dann auch als Sühne für die Eltern, Verwandten und Kinder (Nachkommen) gilt
 
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